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Aktuelles zur häuslichen Pflege

Aufteilung ist flexibel

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Füttern, Waschen, Tagesgestaltung: In der häuslichen Pflege fallen viele Aufgaben an. Oft teilen sich Angehörige und Pflegedienst diese. FOTO: DPA

LANDKREIS. Der Pflegedienst übernimmt Aufgaben wie Medikamentengabe oder das Waschen, andere Bereiche stemmen Angehörige: Wer daheim gepflegt wird, kann in so einem Fall Pflegesachleistungen und Pflegegeld in Kombination beantragen. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin.

Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich kombinieren

Hintergrund: Je nach Höhe des Pflegegrads stehen Betroffenen zwischen 689 Euro und 1995 Euro Sachleistungen für ambulante Pflege und Betreuung von der Pflegekasse zu. Wer diese Summe nicht ausschöpft, kann sich laut vzbv den Rest anteilig als Pflegegeld auszahlen lassen und dadurch beispielsweise seine Angehörigen für deren investierte Zeit finanziell entlasten. Der Pflegegeldbetrag liegt – abhängig vom Pflegegrad (2 bis 5) – zwischen 316 und 901 Euro im Monat.

Kombiniert man beide Leistungen, werden sie prozentual gegengerechnet, erläutern die Verbraucherschützer. Beispiel: Eine Person mit Pflegegrad 5 nimmt 798 Euro und damit 40 Prozent der ihr zustehenden Sachleistungen in Höhe von 1995 Euro in Anspruch. So kann sie sich noch 60 Prozent des ihr zustehenden Pflegegelds in Höhe von 901 Euro überweisen lassen – also monatlich 540,60 Euro.

Ein weiteres Rechenbeispiel der Verbraucherzentralen: Eine Person mit Pflegegrad 3 hat Anspruch auf 1298 Euro Sachleistungen. Sie benötigt davon jedoch nur 70 Prozent (908,60 Euro). Von dem ihr zustehenden Pflegegeld in Höhe von 545 Euro kann sie sich folglich noch 30 Prozent (monatlich 163,50 Euro) auszahlen lassen.

Zudem hätten Pflegebedürftige gegebenenfalls Anspruch auf die Nutzung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Beispiele sind laut vzbv Haushaltshilfen und Fensterputzer.

- Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass man seine Wahl bezüglich der Kombination der Leistungen jederzeit ändern könne. Notwenig sei dann stets eine zeitnahe Mitteilung an die zuständige Pflegekasse. dpa

Spiele und Sport für geistige Fitness

LANDKREIS. Wer ältere Menschen pflegt, sollte deren geistige Fitness stets fördern. Das geht durch kleine Aufgaben im Alltag: Kopfrechnen beim gemeinsamen Einkauf oder das gemeinsame Lesen einer Zeitung beispielsweise. Gesellschaftsspiele sind nach Angaben des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) ebenfalls gut geeignet. Hohes Alter und Hilfsbedürftigkeit schließen es jedenfalls nicht aus, um geistige Fähigkeiten zu erhalten, betont das ZQP. Wichtig sei lediglich, dass alles ohne Zwang erfolge.

Das schließt körperliche Aktivitäten ein. Tanzen, Ballspielen und andere Übungen, die Koordination fordern, lassen nützliche Netzwerke im Hirn neu entstehen. Wer nicht mehr gut auf den Beinen ist, könnte beispielsweise Sitzgymnastik machen. Es gibt laut ZQP auch Rollator-Übungen. Kurze Spaziergänge oder Treppensteigen sind ebenfalls förderlich. Gut ist außerdem, wenn sich Pflegebedürftige selbst waschen oder anziehen.

Kontakte zu Freunden und Verwandten sind ein weiterer wichtiger Baustein, um die geistigen Fähigkeiten zu erhalten – insbesondere während der Corona-Pandemie. Darum sollte sichergestellt sein, dass das Telefon möglichst selbstständig vom Pflegebedürftigen genutzt werden könne. Telefonate sind laut ZQP insbesondere für nicht mehr so mobile ältere Menschen wichtig, um persönliche Kontakte zu pflegen. dpa