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Blenden ist tabu

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Unheimliche Begegnung der dritten Art? Nein, ein Auto mit Fernlicht, das die Entgegenkommenden blendet. FOTO: DPA

Wann muss ich das Parklicht am Auto einschalten?

LANDKREIS. In der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern: Immer dann müssen Autofahrer das Abblendlicht einschalten. Das schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Doch wann dürfen sie mit Fernlicht fahren?  „Im Grunde nur bei Dunkelheit auf Straßen, die nicht über eine durchgehende, ausreichende Beleuchtung verfügen“, erläutert der Automobilclub von Deutschland (AvD). Hierzu gehören einsame Landstraßen und leere Autobahnabschnitte. Wer sich nicht daran hält, riskiert mindestens zehn Euro Bußgeld.  Dabei spielt es keine Rolle, ob man außer- oder innerorts unterwegs ist. Allerdings dürfte in vielen Fällen innerorts stets eine ausreichende Beleuchtung die Straße erkennbar machen und so den Einsatz untersagen. Immer gilt: Durch das Fernlicht dürfen weder der Gegenverkehr noch vorausfahrende Fahrzeuge geblendet werden. In solchen Fällen muss sofort abgeblendet werden.Eine Pflicht, das Fernlicht bei bestimmten Sicht- oder Straßenverhältnissen anzumachen, gibt es laut AvD nicht. Verursachen Autofahrer jedoch einen Unfall, der mit Fernlicht zu verhindern gewesen wäre, müssen sie sich das als Mitverschulden anrechnen lassen, betonen die Experten. dpa

Wann Autofahrer mit Fernlicht unterwegs sein dürfen

Wann muss ich das Parklicht am Auto einschalten?

LANDKREIS. Diese Situation kennen viele Autofahrer: Sie stellen ihr Fahrzeug am Rand einer Straße ab, die nur schlecht oder gar nicht beleuchtet ist – oder wo die Laternen irgendwann in der Nacht abgeschaltet werden. Darauf weist ein sogenannter roter Laternenring mit einem schmalen weißen Rand (Verkehrszeichen 394) hin.

In solchen Fällen müssen Autofahrer laut Straßenverkehrsordnung innerhalb geschlossener Ortschaften das Parklicht anschalten. Darauf weist die Expertenorganisation Dekra hin. Ansonsten könnten andere Verkehrsteilnehmer das Auto übersehen. „Kommt es dann zu einem Unfall, kann den Halter des abgestellten Autos eine Teilschuld treffen“, macht die Dekra deutlich.

Die Parklichteinstellung lässt bei abgezogenem Zündschlüssel halbseitig links oder rechts am Fahrzeug einen Scheinwerfer und ein Rücklicht bei verminderter Leistung brennen. Beleuchtet werden muss das Auto an der zur Fahrbahn gewandten Seite. Oft lässt sich das Parklicht mit nach links oder rechts gedrücktem Blinkhebel anschalten. Wie das im Einzelfall funktioniert, steht in der Betriebsanleitung.

Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Autofahrer beim Parken in unbeleuchteten Bereichen immer das Standlicht einschalten, so dass beide Scheinwerfer und beide Rückleuchten brennen. „Das Parklicht reicht dort nicht aus“, erläutert die Dekra. dpa