VON FRIEDBERT WITTUM LANDKREIS. VW hat in den Jahren 2008 bis 2015 Motoren (EA 189) entwickelt und gebaut, die mit einer Manipulationssoftware ausgestattet waren. Diese Manipulation hat der Konzern im Jahr 2015 öffentlich zugegeben.Die FaktenInzwischen sind auch weitere Modelle von VW, die einen anderen als den Motor EA 189 verbaut haben, sowie Modelle von anderen Fahrzeugherstellern von Rückrufen wegen Auffälligkeiten oder Manipulationen bei der Motorsteuerung betroffen. Ab 2016 erfolgten Rückrufe durch das Kraftfahrtbundesamt.In Deutschland sind ungefähr 2,6 Millionen Fahrzeuge vieler unterschiedlicher Marken (unter anderem VW, Audi, Seat, Škoda und Porsche) betroffen. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwischenzeitlich entschieden, dass Städte und Kommunen Fahrverbote für Diesel verhängen dürfen.
Wenn Sie eine Entschädigung wollen, müssen Sie jetzt handeln!
Ihr Schaden
Von Dieselfahrverboten wird – unter anderem aufgrund von Klagen der Deutschen Umwelt Hilfe (DUH) – reichlich Gebrauch gemacht: so zum Beispiel in Aachen, Berlin, Bonn, Darmstadt, Essen, Frankfurt, Gelsenkirchen, Hamburg, Köln, Mainz, München und Stuttgart. Hierbei gilt es jedoch die Verjährung im Blick zu behalten. Wenn Sie Ihre Ansprüche nicht bis zum 31. Dezember dieses Jahres gerichtlich mit einer Klage geltend gemacht haben, droht die Verjährung Ihrer Ansprüche, die Sie dann nicht mehr durchsetzen können – wodurch Sie allein auf dem Schaden „sitzenbleiben“ würden.
Sollten Sie bereits ein Software-Update erhalten haben, können Sie dennoch etwas unternehmen. In der Regel liegt trotz Nachbesserung ein Mangel vor, gegen den Sie vorgehen können. Dieser kann darin liegen, dass Ihr Fahrzeug im Anschluss mehr Treibstoff verbraucht, der Motor Geräusche macht oder Sie Ihr Fahrzeug nur mit erheblichem Verlust verkaufen können. So hat sich bei Dieselfahrzeugen schon ein Wertverlust von bis zu 30 Prozent ergeben, wie das Landgericht Bielefeld und das Landgericht Kempten bereits festgestellt haben.
Ihre Chance
Immer mehr Gerichte verurteilen die Automobilhersteller zu Schadensersatz. Das heißt im Klartext: Ihnen als Kunde wurde vom Fahrzeughersteller ein Schaden zugefügt, der Ihnen ersetzt werden muss. In den USA hat VW das zum Beispiel mit all seinen betroffenen Kunden getan. In Deutschland allerdings müssen Sie aktiv werden: Sonst bleiben Sie auf Ihrem Schaden sitzen.
Das Landgericht Bückeburg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Volkswagen AG als Motorenhersteller bei einem vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel-Fahrzeug der Marke Volkswagen (Motor EA189) dem Eigentümer auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haftet (Az: 3 O 28/18 vom 2. Mai 2019).
Was wir für Sie tun
Wenn Sie rechtschutzversichert sind, stehen die Chancen gut, dass die Rechtschutzversicherung die Kosten des Verfahrens übernehmen muss.
Wir beantragen für Sie kostenlos die Deckungszusage für die Geltendmachung Ihrer Rechte. Wir haben das Know-how und die Erfahrung aus hunderten Verbraucherrechtsprozessen deutschlandweit. Wir geben unser Bestes, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. Wenn auch Sie ein Fahrzeug haben, das vom Abgasskandal betroffen ist (beispielsweise anhand des Rückrufs zu erkennen), kontaktieren Sie uns einfach für eine kostenlose Erstberatung.
Der Autor ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Partner der Kanzlei „Anwaltshaus in Schaumburg – Wittum & Partner, Rechtsanwälte“.