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Die Fristen laufen bald ab

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Das neue Gesetz soll dazu dienen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. ILLUSTRATION: ISTOCKPHOTO (IGOR ZAKOWSKI)

Einkommensteuererklärungen 2021: Bearbeitung beginnt am 15. März

LANDKREIS. Am 1. August 2021 trat das sogenannte Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft. Es soll dazu dienen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Wesentliche Neuerung ist die Umstellung des bisherigen Auffangregisters auf ein Transparenz-Vollregister.Damit enthält die Übersicht künftig umfassendere Datensätze zu den wirtschaftlich Berechtigten in einem strukturierten einheitlichen Format. Auch Unternehmer, die bisher von einer Meldepflicht befreit waren, müssen jetzt prüfen, ob sie sich im Transparenzregister eintragen müssen.Bislang galten die Mitteilungspflichten bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH und AG) sowie eingetragenen Personengesellschaften (zum Beispiel OHG und KG) zumindest dann als erfüllt, wenn sich die erforderlichen Angaben bereits aus anderen öffentlichen Registern ergaben. Zu nennen sind unter anderem das Handelsregister und das Partnerschaftsregister.

Was es mit dem sogenannten Transparenzregister auf sich hat

Diese Erleichterung ist zum 1. August 2021 ersatzlos weggefallen. Damit sind nun alle juristischen Personen des Privatrechts und alle eingetragenen Personengesellschaften zur Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet – und zwar unabhängig davon, ob sich die erforderlichen Angaben bereits aus anderen öffentlichen Registern ergeben.

Alle Gesellschaften, die bisher von dieser sogenannten Mitteilungsfiktion profitiert haben, müssen nun dem Transparenzregister ihren wirtschaftlich Berechtigten mitteilen. Hierfür gelten folgende Übergangsfristen:

- AG, SE, KGaA: bis 31. März 2022
- GmbH, Genossenschaft (eG), Europäische Genossenschaft (SCE), Partnerschaft: bis 30. Juni 2022
- für alle anderen Fälle (zum Beispiel eingetragene Personengesellschaften): bis 31. Dezember 2022.

Erleichterungen wurden lediglich für Vereine geschaffen. Denn hier werden die Daten unter bestimmten Voraussetzungen automatisiert aus dem Vereinsregister in das Transparenzregister übertragen.

- Der Autor ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Bückeburg sowie Vorsitzender des Ortsverbands Schaumburg des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt. GERALD SIEGMANN

Was in diesem Jahr gilt

Einkommensteuererklärungen 2021: Bearbeitung beginnt am 15. März

LANDKREIS. Mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2021 wird beim Finanzamt Stadthagen wie in allen anderen Finanzämtern am 15. März 2022 begonnen. Ein früherer Start der Bearbeitung ist nicht möglich, da die erforderlichen Daten zu Arbeitslöhnen, Renten, Lohnersatzleistungen sowie zu gezahlten Versicherungen (Kranken- und Pflegeversicherungen und dergleichen) für das Vorjahr in der Regel nicht vor dem 28. Februar vorliegen.

Bescheide aus automatisch veranlagten Erklärungen können bei den Steuerpflichtigen dann bereits ab Anfang April 2022 eintreffen. Personell bearbeitete Veranlagungen werden etwas länger dauern. Auch in diesem Jahr ist mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von sechs bis acht Wochen zu rechnen. Wer bereits zu Beginn dieses Jahres seine Einkommensteuererklärung für 2021 abgegeben hat, wird gebeten, bis Ende Juni 2022 von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Bezug von Corona-Hilfen, Überbrückungsgeld oder Kurzarbeitergeld

Corona-Hilfen oder Überbrückungsgeld bekommt der Betriebsinhaber als Ersatz für auf Grund der Pandemie entgangene Betriebseinnahmen. Diese Hilfen sind deshalb im Rahmen der Gewinnermittlung wie Betriebseinnahmen zu erfassen. Umsatzsteuer ist allerdings nicht abzuführen, da kein Leistungsaustausch und damit kein Umsatz vorliegt.

Kurzarbeitergeld als Lohnersatzleistung hingegen ist grundsätzlich steuerfrei. Es unterliegt aber dem so genannten Progressionsvorbehalt, wird also bei der Ermittlung Ihres persönlichen Steuersatzes berücksichtigt, mit dem Ihr zu versteuerndes Einkommen besteuert wird. Betragen Ihre im Kalenderjahr insgesamt zugeflossenen Lohnersatzleistungen mehr als 410 Euro, sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Erhöhte Pendler-Pauschale, Mobilitätsprämie für Geringverdienende

Angesichts gestiegener Kosten insbesondere für Kraftstoff haben viele Pendler schon auf eine Erhöhung der Entfernungspauschale für die Fahrt zum Arbeitsplatz gewartet. Nun wurde sie für 2021 von 30 Cent auf 35 Cent ab dem 21. Kilometer erhöht – weiterhin begrenzt auf insgesamt 4 500 Euro, soweit nicht ein Pkw benutzt wird.

Pendlerinnen und Pendler, deren zu versteuerndes Einkommen 2021 unter dem Grundfreibetrag von 9744 Euro liegt (bei zusammenveranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern 19 488 Euro), profitieren jedoch nicht von Steuererleichterungen. Um auch diese Personen bei den beruflich veranlassten Fahrkosten zu unterstützen, wurde ab dem Jahr 2021 die Mobilitätsprämie eingeführt. Sie kann für Fahrten zu einer ersten Tätigkeits- oder Betriebsstätte ab dem 21. Entfernungskilometer entsprechend der erhöhten Entfernungspauschale von 35 Cent beantragt werden und soll im Ergebnis ungefähr der Höhe der Steuerersparnis von Steuerbürgern mit einem zu versteuernden Einkommen knapp über dem Grundfreibetrag entsprechen.

- Die Autorin ist Sachgebietsleiterin des Arbeitnehmerbereichs beim Finanzamt Stadthagen. DANIELA ARING