Erben und vererben – aber richtig
Enterbt – oder doch nicht?

LANDKREIS. Wenn ein Streit in der Familie eskaliert oder sich Verwandte entfremden, können Erblasser Angehörige vom Erbe ausschließen. Doch auch Enterbte haben unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses.Das schwarze Schaf der Familie soll nichts vom Vermögen bekommen? Grundsätzlich ist das möglich.