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Glücksbringer mit wichtigen Pflichten

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Die üblichen Kehr-, Messund Prüfarbeiten dürfen auch Betriebe aus dem Bereich Sanitär, Heizung und Klima übernehmen, wenn sie eine entsprechende Qualifikation haben. Die Feuerstättenschau – zweimal innerhalb von sieben Jahren – sowie die Inbetriebnahme von Feuerstätten und Abgasanlagen ist hingegen dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger vorbehalten. FOTO: ZVSHK

So sanft wie die Sonne

Betriebs- und Brandsicherheit bei Feuerstätten: Das sind die Aufgaben des Schornsteinfegers

„Im Prinzip steht da drin, wie oft eine Feuerungsanlage überprüft und gereinigt werden muss“, erklärt Gula. Außerdem wird darin aufgelistet, welche Arbeiten der Hausbesitzer in den nächsten Jahren fristgemäß erledigen lassen muss.

Prüfung und Wartung

Die üblichen Kehr-, Messund Prüfarbeiten finden regelmäßiger statt – und können von jedem beliebigen Schornsteinfeger erledigt werden, der auch seine Preise selbst gestaltet. „Seit der Marktöffnung im Jahr 2013 dürfen auch Betriebe aus dem Bereich Sanitär, Heizung und Klima solche Aufträge ausführen“, erläutert Carsten Müller-Oehring vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Sie müssten aber eine entsprechende Qualifikation haben. Gelistet sind diese Experten im Schornsteinfegerregister des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).

Den Nachweis über die geleistete Arbeit muss der Hausbesitzer an seinen Bezirksschornsteinfeger schicken, der überwacht, dass diese Fristen eingehalten werden. Wird der festgesetzte Zeitraum um zwei Wochen überschritten, meldet der Bezirksschornsteinfeger den fehlenden Nachweis an die zuständige Baubehörde.

Diese setzt dem Eigentümer eine erneute Frist und stellt gegebenenfalls einen Zweitbescheid mit den Prüfpflichten aus. Dieser Bescheid kostet zusätzliche Gebühren.

Lässt ein Hausbesitzer die Arbeiten auch dann noch nicht erledigen, beauftragt die Behörde damit den Bezirksschornsteinfeger. „Der verschafft sich im Extremfall per Zwangsvollstreckung Zutritt zum Haus, auch wenn niemand zu Hause ist – notfalls sogar mit Hilfe der Polizei“, macht Gula deutlich. Schließlich gehe es um die allgemeine Sicherheit.

„Hausbesitzern, denen nach der Überprüfung der Feuerstätte Nachrüstverpflichtungen auferlegt wurden, sollten die Fristen einhalten“, schildert Marc Ellinger vom Verband Privater Bauherren. „Sonst drohen Bußgelder, oder die Anlagen können stillgelegt werden.“

Inbetriebnahme von Feuerstätten und Abgasanlagen

Werden Heizanlagen neu installiert oder Feuerstätten und Abgasanlagen wesentlich modernisiert, muss ein Schornsteinfeger sie vor der ersten Nutzung abnehmen. Im Neubau muss der Planer vor der Installation einer Heizungsanlage den Bezirksschornsteinfeger kontaktieren. Erst nach dessen Freigabe darf die Anlage überhaupt eingebaut werden.

„Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger begleitet den Einbau der Kaminanlage“, erklärt Ellinger. Der „Mann in Schwarz“ kommt zur Rohbauabnahme und dann noch einmal nach Inbetriebnahme der Feuerstätte. Bei der Abnahme bestätigt er mit seiner Unterschrift die Betriebs- und Brandsicherheit.

„Allerdings ist er nur dann gefragt, wenn bei den Heizungen Feuer im Spiel ist“, so Ellinger. „Bei der Installation von Wärmepumpen oder Wärmetauschern ist er nicht nötig.“ dpa
  

LANDKREIS. Hausbesitzer müssen regelmäßig den Schornsteinfeger ins Haus lassen – auch wenn sie ihn nicht immer selbst rufen. Denn „der schwarze Mann“ ist gesetzlich verpflichtet, bestimmte Prüfungen durchzuführen und zu checken, ob Heizung und Ofen regelmäßig gewartet werden. Sonst droht ein Bußgeld.

Wenn Heizung und Ofen Mängel haben, kann das im schlimmsten Fall lebensbedrohlich sein. Daher sind Hausbesitzer in der Pflicht, ihre Feuerstätten regelmäßig vom Schornsteinfeger kontrollieren und warten zu lassen. Aber was heißt eigentlich regelmäßig?

Feuerstättenschau

Diese Schau ist den üblichen Reinigungs- und Wartungsarbeiten übergeordnet. Hierbei begutachtet der Bezirksschornsteinfeger alle Öfen und Heizungen im Gebäude und überprüft, in welchem baulichen Zustand sie sich befinden. Zweimal innerhalb von sieben Jahren ist diese Feuerstättenschau Pflicht.

„Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat eine hohe Verantwortung“, erklärt Alexis Gula vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. „Er bestätigt mit seiner Unterschrift die Betriebs- und Brandsicherheit der Feuerstätte.“

Oft ist die Prüfung auch zwingend nötig: „Allein 2017 wurden in Deutschland 1,4 Millionen Mängel an Feuerungsanlagen gefunden – zusätzlich 227 000 an neu errichteten Anlagen“, berichtet Gula.

Technische Defekte, Verschmutzungen oder versperrte Abgaswege könnten im schlimmsten Fall sogar Brände oder tödliche Vergiftungen mit Kohlenmonoxid (CO) zur Folge haben. „Das giftige Gas ist unsichtbar, geruchlos und damit praktisch nicht wahrnehmbar“, warnt Gula. Sollte der Schornsteinfeger zu hohe Kohlenmonoxid-Werte und gleichzeitig austretende Abgase feststellen, wird er die Anlage vorübergehend stilllegen.

Zwar können Hausbesitzer sich ihren Schornsteinfeger für bestimmte Aufgaben frei aussuchen. Die Feuerstättenschau darf aber nur der eine Beauftragte für den Bezirk durchführen – nach bundesweit einheitlichen Gebühren. Er stellt danach den Feuerstättenbescheid aus – ein rechtsverbindliches Dokument.
   

So sanft wie die Sonne

Holger Masche: „Ein Speicherofen ist die optimale Lösung für gut gedämmte Häuser“

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Ein Grund- beziehungsweise Speicherofen gibt die Wärme angenehm und langwellig ab – und sorgt so für ein angenehmes Raumklima. FOTO: PR

MEERBECK. Moderne Neubauten – aber auch gut gedämmte Altbauten – haben nur noch einen geringen Wärmebedarf. Beim Betrieb von Stahl-Kaminöfen können Räume zu warm werden und überhitzen.

„Als Folge dessen kann es zu einem schlechten Raumklima kommen“, erläutert Holger Masche, Geschäftsführer der AKM GmbH. Die Regelung der Wärme finde dann meist über offene Fenster statt. „Oder es wird dem Brennraum zu wenig Luft zugeführt, was eine schlechte Verbrennung und schwarze Ofenscheiben zur Folge hat.“

Optimal für Häuser mit geringem Wärmebedarf sind seinen Angaben zufolge Grund- beziehungsweise Speicheröfen, die die Wärme angenehm und langwellig abgeben – vergleichbar mit Sonnenstrahlen. „Diese gleichmäßige Wärmeabgabe sorgt für ein angenehmes Raumklima.“

Entscheidend bei diesen Speicheröfen sind laut Masche die sogenannten keramischen Züge im Feuerraum: „Aus Schamotte gefertigt speichern sie die Energie des Holzfeuers und geben die Wärme anschließend gleichmäßig über den ganzen Tag hinweg in Form sanfter Infrarot- Strahlung ab.“ Der ungewollte Saunaeffekt werde so vermieden.

Neben Brennräumen in unterschiedlichen Größen für variable Brennholzmengen stehen für das Design dieser handwerklich aufgebauten Öfen viele traditionelle, schlichte und moderne Formen und Farben zur Verfügung. „Alle großartigen Elemente des Holzfeuers werden in einem Speicherofen vereint“, schwärmt der AKMGeschäftsführer – und nennt diesbezüglich „eine milde Strahlungswärme über viele Stunden, die Gestaltung nach individuellen Wünschen sowie die Faszination eines lebendig flackernden Holzfeuers“.

- Weitere Infos gibt es telefonisch unter der Nummer (0 57 21) 97 95 80 sowie im Internet: www.akm-oefen.de. r

Der Winter kann kommen

Hagebaucentrum Altenburg zeigt ganze Kaminofen-Bandbreite

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Abteilungsleiter Akin Demirkaya vom Hagebaucentrum Altenburg kennt sich in puncto Kaminöfen bestens aus. FOTO: RG

STADTHAGEN. Wer in diesen Tagen die Kaminofen-Ausstellung des Hagebaucentrums Altenburg besucht, dürfte sie im Vergleich zum Vorjahr kaum wiedererkennen. „30 der 35 hier gezeigten Öfen sind komplett neu“, schildert Akin Demirkaya. Der Abteilungsleiter nennt als Beispiel die Modelle der Marke Justus.

Unabhängig davon gilt weiterhin: Kaminöfen gibt es in groß und klein, für Wohnzimmer, Werkstatt oder Holzhütte, mit Keramik, Kalk- oder Speckstein, mit externer Luftzufuhr sowie auf Wunsch auch Wasser führend, mit automatischer Regelung oder einem Ceranfeld zum Kochen. „Die Öfen werden von Jahr zu Jahr technisch verfeinert und dadurch immer effizienter“, beschreibt Demirkaya die kontinuierliche Weiterentwicklung bei dieser Form des Heizens.

Vor der Entscheidung für ein bestimmtes Modell sollte dem Fachmann zufolge unbedingt der zuständige Schornsteinfeger kontaktiert werden: „Um böse Überraschungen zu vermeiden – schließlich muss die installierte Anlage vor der Inbetriebnahme genehmigt werden.“

Zu klären seien beispielsweise der Zweck des Ofens, die erlaubte Größe des Kamins, die Art des Schornsteins und des Rauchabzugs, der Abstand zu benachbarten Einrichtungsgegenständen und die Beschaffenheit des Untergrunds. „Mit diesen Informationen finden wir dann bei uns in der Ausstellung den passenden Ofen für jeden Bedarf“, sagt Demirkaya mit Blick auf die rund 35 unterschiedlichen Modelle, die im Hagebaucentrum zu sehen sind und nach dem Kauf nach Hause geliefert und dort von Fachleuten aufgestellt und angeschlossen werden. Das Spektrum reicht vom preisgünstigen Einsteiger-Ofen bis zu High-Tech-Modellen namhafter Markenhersteller.

Der jeweils benötigte Brennstoff ist ebenfalls bei Altenburg erhältlich: „Egal, ob Raummeter Holz, Braunkohle, Briketts oder Pellets – wir haben alles zum sofortigen Mitnehmen auf Lager“, so Demirkaya: „Gerne auch palettenweise.“ hb