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Häusliche Pflege in Schaumburg

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Wird der Partner oder ein Elternteil pflegebedürftig, gibt es viel zu organisieren. Betroffene sollten sich dann auf alle Fälle gut beraten lassen. FOTO: DPA

Beraten lassen und Antrag stellen

Pflege zu Hause organisieren: Tipps für die ersten Schritte

LANDKREIS.
Von jetzt auf gleich kann es passieren: ein Sturz oder ein Unfall mit komplizierten Brüchen, ein langer Krankenhausaufenthalt – und danach ist nichts mehr wie es war. Der Betroffene kann den Alltag alleine nicht mehr bewältigen, ist pflegebedürftig, will aber nicht ins Heim. Jetzt müssen die Angehörigen handeln und die Pflege zuhause organisieren. Das sind die ersten Schritte:

Pflegestufe

„Als allererstes sollte mit der zuständigen Pflegekasse Kontakt aufgenommen und Pflege beantragt werden“, empfiehlt Christine Sowinski vom Kuratorium Deutsche Altershilfe. Wird einer der fünf Pflegegrade bewilligt, beginnt ab dem Tag der Antragstellung die Zahlung des Pflegegeldes. Existiert eine private Pflegeversicherung, sollte man diese ebenfalls sofort anschreiben.


Beratung


Als nächstes geht es laut Sowinski darum, den Hausarzt über die neue Lebenssituation des Patienten zu informieren. Daneben gibt es weitere Anlaufstellen, bei denen sich Pflegebedürftige und Angehörige beraten lassen können. „Zum Beispiel Pflegestützpunkte oder Beratungsstellen von Kirchen und Wohlfahrtsverbänden“, erläutert Bettina Sauer von der Stiftung Warentest. Im Schaumburger Land ist der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises in Stadthagen vielfach erster Anlaufpunkt für Betroffene. „Wichtig ist, dass ein ambulanter Pflegedienst den Patienten in seiner Wohnung berät“, macht Thomas Meißner vom Deutschen Pflegerat deutlich. Nur vor Ort könne ermittelt werden, wie welcher Pflegebedarf realisiert werden kann.

Hilfsmittel

Hilfsmittel wie ein Pflegebett, Badewannenlifter oder Rollator genehmigen Kassen je nach Bedarf. Sogenannte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe können Angehörige gleich mit beantragen. „Darauf hat jeder Patient mit Pflegegrad einen Anspruch“, sagt Sowinski.

Unterstützung

„Ein ambulanter Pflegedienst, der rund um die Uhr da ist, kann Monat für Monat eine fünfstellige Summe kosten“, sagt Sauer. Eine 24-Stunden-Betreuung sei oft aber gar nicht nötig. In vielen Fällen genüge es, wenn der Pflegedienst stundenweise vorbeikomme. „Helfen können oft auch Partner, Kinder oder Enkel.“

Essen und Trinken

Wer nicht (mehr) kochen kann oder will, kann Dienste wie Essen auf Rädern in Anspruch nehmen. Mitarbeiter von Wohlfahrtsverbänden, privaten Trägern und Senioreneinrichtungen liefern auf Kosten des Pflegebedürftigen ein Menü nach Hause.

Hausnotruf

Wer pflegebedürftig ist und alleine lebt, sollte einen Hausnotruf haben, um im Notfall Hilfe rufen zu können. Ein solcher Dienst kostet laut Sauer ungefähr 20 Euro im Monat plus Anschlussgebühr. „Pflegekassen übernehmen auf Antrag 18,36 Euro, wenn man meist allein zu Hause ist und mindestens Pflegegrad eins hat“, erklärt Sauer. dpa