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Maximal 25046 Euro pro Person

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Altersvorsorge wird steuerlich gefördert: Bestimmte Zahlungen senken als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen. FOTO: DPA

Einmalzahlung: Steuervorteil für Altersvorsorge voll ausschöpfen

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Einmalzahlung: Steuervorteil für Altersvorsorge voll ausschöpfen

Steuerpflichtige können überprüfen, ob sie den jährlichen Maximalbetrag ausgeschöpft haben – und gegebenfalls einmalig mehr zahlen. Darauf weist Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.

Im Jahr 2020 wirken sich 90 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben aus, maximal 25046 Euro pro Person. Aber: „Bei Arbeitnehmern reduziert sich dieser Maximalwert um den Betrag, den der Arbeitgeber für ihn in die gesetzliche Rentenversicherung oder das Versorgungswerk eingezahlt hat“, erklärt Nöll.

Wer auf eine dieser Arten privat vorsorgt, sollte überprüfen, ob er den eigenen Höchstbetrag erreicht und so den höchstmöglichen Steuereffekt erzielt. Andernfalls können Rürup-Sparer durchrechnen, ob sich eine zusätzliche Einmalzahlung lohnt.

Auf Nummer sicher geht man, wenn die Zahlung bis zum 31. Dezember 2020 eingeht. Nöll weist hier auf ein Urteil des Finanzgerichts Münster hin: Demnach haben Steuerpflichtige für die Einzahlung des Beitrags Zeit bis zum 10. Januar 2021, wenn er für 2020 gelten soll (Az.: 1K1821/07E). dpa
     

LANDKREIS. Zahlungen ans Versorgungswerk oder in die Rürup-Rente senken die Steuerlast. Wer privat fürs Alter vorsorgt, kann durchrechnen, ob er das Limit ausreizt – oder sich eine schnelle Zahlung lohnt.