Steuerratgeber SHG
Vier Monate Zeit

LANDKREIS. Auf den Stichtag 1. Januar 2022 müssen alle bebauten und unbebauten Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen der Hauptfeststellung für die Grundsteuerreform neu bewertet werden. Entscheidend sind also die steuerlichen Verhältnisse an diesem Stichtag.Die neu ermittelten Werte werden ab 2025 die...