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Steuerratgeber SHG

Was Union und SPD vorhaben

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Nach dem Plänen der möglicherweise bevorstehenden Großen Koalition sollen unter anderem das Kindergeld erhöht und ein Baukindergeld eingeführt werden. FOTO: DP

Falls die Große Koalition zustandekommt: Dies sind die geplanten Änderungen bei den Steuern

VON GERALD SIEGMANNLANDKREIS. In ihrem ausgehandelten Koalitionsvertrag haben die Unionsparteien und die SPD unter anderem auch mehrere steuerliche Neuregelungen vorgesehen. Wenn die Regierung in der verabredeten Form zustandekommt, können sich die Steuerzahler auf folgende Änderungen einstellen:Abschaffung des Soli ab 2021Der Solidaritätszuschlag soll schrittweise abgeschafft werden: beginnend ab dem Jahr 2021 in einem ersten Schritt im Umfang von zehn Milliarden Euro. Dadurch sollen rund 90 Prozent aller Soli-Zahler durch eine Freigrenze (mit Gleitzone) vollständig vom Solidaritätszuschlag entlastet werden.Förderung des freifinanzierten Wohnungsneubaus im bezahlbaren MietsegmentHierfür soll eine bis Ende des Jahres 2021 befristete Sonderabschreibung von fünf Prozent eingeführt werden, die zusätzlich zur linearen Abschreibung gewährt wird.Förderung der energetischen GebäudesanierungAntragstellern soll ein Wahlrecht zwischen einer Zuschussförderung und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens eingeräumt werden.Einführung eines BaukindergeldesFür den Ersterwerb von Neubau- oder Bestandsimmobilien soll ein Baukindergeld in Höhe von 1200 Euro je Kind und pro Jahr eingeführt werden, das über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wird. Das Baukindergeld soll flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15000 Euro pro Kind gewährt werden. Darüber hinaus wird die Gewährung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer geprüft.Erhöhung des KindergeldesWeiterhin ist eine Erhöhung des Kindergeldes um 25 Euro pro Monat und Kind in zwei Teilschritten geplant: zum 1. Juli 2019 um zehn Euro, zum 1. Januar 2021 um weitere 15 Euro. Der Kinderfreibetrag soll entsprechend angepasst werden.Abschaffung der AbgeltungsteuerDie Abgeltungsteuer auf Zinserträge soll mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft werden. Für Dividenden bleibt jedoch die bisherige Abgeltungsteuer erhalten. An dem bisherigen Ziel der Einführung einer Finanztransaktionssteuer im europäischen Kontext wird festgehalten.Elektronische Kommunikation mit der FinanzverwaltungDie elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung soll ausgebaut werden. Es ist geplant, die vorausgefüllte Steuererklärung für alle Steuerpflichtigen bis zum Veranlagungszeitraum 2021 einzuführen.Förderung der ElektromobilitätBei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung soll für E-Fahrzeuge (Elektro- und Hybridfahrzeuge) ein reduzierter Satz von 0,5 Prozent des inländischen Listenpreises eingeführt werden. Zudem soll für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge eine auf fünf Jahre befristete Sonder-AfA von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt werden.- Der Autor ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Bückeburg sowie Vorsitzender des Ortsverbands Schaumburg des Steuerberater verbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt.

Kirchensteuer ist Sonderausgabe

LANDKREIS. Kirchensteuer lässt sich steuerlich geltend machen. Das Finanzamt akzeptiert sie als Sonderausgaben. Arbeitgeber berücksichtigen in der Lohnabrechnung für das ganze Jahr nur 36 Euro Pauschbetrag, erläutert die Stiftung Warentest. Die gezahlte Kirchensteuer sei aber meist höher.

Abzugsfähig sind alle im Kalenderjahr gezahlten Beiträge an die Kirche. Ausnahme: Kirchensteuer, die die Bank mit der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge abgeführt hat, lässt sich nicht geltend machen.

Hat das Finanzamt die Kirchensteuer falsch berechnet, sollten Steuerzahler Einspruch einlegen. Ist der Fehler bei der Berechnung der Einkommensteuer passiert, muss beim Finanzamt Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden. Wurde hingegen nur die Kirchensteuer falsch berechnet, muss der Betroffene Einspruch gegen den Kirchensteuerbescheid einlegen. Dieser muss an das Kirchensteueramt gerichtet werden. dpa

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Falls die Große Koalition zustandekommt: Dies sind die geplanten Änderungen bei den Steuern