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Wenn aus dem L ein H wird

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Mehrere Millionen Deutsche müssen sich auf die Umrüstung ihrer Gasgeräte vorbereiten. Der Betrieb wird in einigen Jahren von L- auf H-Gas umgestellt. FOTO: DPA

LANDKREIS. Kunden, die Erdgas nutzen, müssen möglicherweise bald ihre Gasgeräte umrüsten oder sogar austauschen lassen. Der Grund: Haushalte, die bislang von ihrem Netzbetreiber mit L-Gas versorgt werden, bekommen spätestens ab 2030 das höher kalorische H-Gas.

Erdgasqualität wird spätestens 2030 umgestellt / Was hierbei zu beachten ist

Hierauf müssen alle Gasgeräte – zum Beispiel Gasthermen und -herde, Brennwert- und andere Heizkessel, Gasöfen und -kamine – vorbereitet werden. „Bei jüngeren Heizungen braucht in der Regel lediglich die Gasdüse gewechselt und das Gerät neu justiert zu werden“, erläutert Frank Ebisch vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Ältere Geräte lassen sich aber nicht immer umrüsten. Sie müssen folglich gegen H-gasfähige Modelle ausgetauscht werden.

Weshalb ist die Umstellung nötig?

Bislang gibt es in Deutschland nach Angaben der Bundesnetzagentur zwei unterschiedliche Erdgasqualitäten, die in getrennten Netzen transportiert werden: H-Gas und L-Gas.

L-Gas stammt aus deutschen und niederländischen Vorkommen und hat einen niedrigeren Energiegehalt als H-Gas. Da die Förderung zurückgeht und voraussichtlich ab dem Jahr 2030 gar kein niederländisches L-Gas mehr nach Deutschland fließen soll, müssen die L-Gasabnehmer künftig mit H-Gas versorgt werden. Dieses stammt überwiegend aus Norwegen, Russland und Großbritannien.

Betroffen sind vorwiegend Gaskunden im Nordwesten Deutschlands, die in der Nähe zu den deutschen L-Gas-Vorkommen und entlang der niederländischen Importleitungen leben. Das sind unter anderem Abnehmer in Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Wann wird von L auf H umgestellt?

„Die Umstellung läuft seit 2015 und soll bis 2030 abgeschlossen sein“, erklärt Ebisch. „Sie betrifft bundesweit mehr als fünf Millionen Haushalte.“ Wann es im Einzelfall so weit ist, darüber informiert der jeweilige Gasversorger. Er teilt seinen Kunden dann frühzeitig mit, wenn seine Gemeinde oder sein Stadtteil umgestellt wird.

Betroffene Gaskunden müssen unter Umständen dreimal mit Besuch zu Hause rechnen. „Ungefähr ein Jahr vor dem geplanten Umstellungstermin melden sich Fachleute im Auftrag des Gasbüros oder Netzbetreibers an, um die vorhandenen Geräte zu erfassen“, sagt Max Müller, Energierecht-Experte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Ob ihr Gerät umgerüstet werden muss oder nicht, erfahren die Kunden dann etwas später.

Der Tag der Umstellung muss drei Wochen im Voraus bekannt gegeben werden. Dann tauschen Installateure an den Gasgeräten zum Beispiel Brennerdüsen aus und stellen sie neu ein. Mit einer Abgasmessung wird die korrekte Einstellung überprüft und das Gerät als „angepasst“ gekennzeichnet. Alle nötigen Ersatzteile bringen die Monteure mit.

Es kann sein, dass später noch einmal ein Fachmann kommt, um zu kontrollieren, ob die Umrüstung fachlich korrekt ausgeführt wurde. In jedem zehnten Haushalt soll das stichprobenartig geschehen.

Wer trägt die Kosten für die Umstellung?

Die Kosten für die Umstellung übernimmt der Netzbetreiber: Er legt sie über die Netzentgelte auf alle Gaskunden um. „Da die Umstellung über einen längeren Zeitraum erfolgt, dürfte das für den einzelnen Gaskunden jedoch kaum ins Gewicht fallen“, meint Müller.

Müssen allerdings Geräte neu angeschafft werden, sieht die Sache anders aus. Laut Bundesnetzagentur müssen Wohnungs- oder Hauseigentümer sich grundsätzlich selbst um den Austausch des Gasgeräts kümmern – es also auch bezahlen. dpa