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Stille Tage im November

Digitalen Nachlass übersichtlich regeln

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Facebook versetzt das Konto eines verstorbenen Nutzers in einen „Gedenkzustand“. FOTO: DPA

LANDKREIS. Was passiert mit Online-Konten, wenn deren Besitzer stirbt? Gerichtsurteile haben bestätigt: Auch digitale Accounts sind vererbbar. Wie lässt sich dieser spezielle Nachlass regeln?

Rechte und Pflichten von online geschlossenen Verträgen gehen auf Erben über

In einer digitalisierten Welt laufen Nutzerkonten weiter, auch wenn der Nutzer stirbt. Zu Lebzeiten empfiehlt sich daher ein regelmäßiger Überblick über die eigenen Konten. Darauf weist die Stiftung Warentest hin.

Für jeden Account sollten die Zugangsdaten und Passwörter aufgelistet werden: zum Beispiel auf einem USB-Stick, der an einem sicheren Ort hinterlegt wird, den auch eine Vertrauensperson kennt. Daten wie Mails oder Fotos, die niemandem in die Hände fallen sollen, löscht man am besten von Zeit zu Zeit.

Wer genau festhalten will, was mit seinen Daten im Todesfall geschieht, kann das in einem Testament regeln. Sogar einen digitalen Nachlassverwalter kann man per Vollmacht bestimmen. Auch hier gilt: Nur ein handschriftliches und unterschriebenes Testament ist rechtswirksam.

Wer einen E-Mail-Account bei Google hat, dem rät die Stiftung Warentest zu einem Konto-Inaktivität-Manager.

Der Nutzer kann bis zu zehn Personen benennen, die benachrichtigt werden, wenn er auf das Konto in einer von ihm festgelegten Frist zwischen drei und 18 Monaten nicht zugegriffen hat. Innerhalb von drei Monaten können diese Personen dann relevante Inhalte herunterladen.

Auch Erben sollten den digitalen Nachlass nicht ignorieren. Denn Rechte und Pflichten gehen auf sie über – also auch online geschlossene Verträge. Erben stehen daher vor der Aufgabe, Konten aufzulösen und Verträge zu kündigen. Ist ein Passwort nicht bekannt, dann ist der Diensteanbieter – beispielsweise ein E-Mail-Provider – verpflichtet, Zugang zu dem Konto zu gewähren. dpa